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Vereinsförderung

Wir freuen uns, dass auch für 2024 eine Vereinsförderung auf Vorschlag der Stadtverwaltung vom Stadtrat beschlossen wurde. Gleichzeitig hat der Stadtrat eine Neufassung der Förderrichtlinien für das Jahr 2024 beschlossen, um die Kriterien transparenter und überprüfbarer zu gestalten.

Neben einer Grundförderung sollen für antragstellende Vereine zukünftig folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Mitgliederanzahl
  • Anzahl der Jugendlichen für die Jugendförderung
  • Mitwirkung bei städtischen Veranstaltungen
  • Eigene Anlage

Zudem sind 15 Prozent der Fördersumme als Projektförderung vorgesehen.

Im Menü rechts finden Sie die neuen Förderrichtlinien zur Vereinsförderung sowie das Antragsformular. Die Anträge sollten bis zum 30.08. des laufenden Haushaltsjahres bei der Stadtverwaltung per Post oder per E-Mail an vereine@stadt-sulzbach.de eingereicht werden.